Bezahlbare Wohnungen in Ballungsgebieten fehlen
Bezahlbare Wohnungen in Ballungsgebieten fehlen
Insbesondere in Ballungszentren und Universitätsstädten gibt es heute schon Wohnungsengpässe, und es fehlen bezahlbare Wohnungen. In den nächsten fünf Jahren müssen nach Gutachten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Instituts der deutschen Wirtschaft 1,0 bis 1,3 Millionen Wohnungen neu gebaut werden. Tatsächlich liegt die Fertigstellungszahl zurzeit bei jährlich etwa 175.000 Wohnungen. Bis 2015 werden somit zusätzlich 100.000 bis 350.000 Wohnungen fehlen, wenn die Politik jetzt nicht gegensteuert“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Heidelberg im Vorfeld von Vorstandsberatungen der Mieterorganisation. Steigende Mieten und eine noch höhere Wohnkostenbelastung gerade für einkommensschwächere Haushalte seien die Konsequenz. Verstärkt werde diese Entwicklung noch durch teure Energiepreise und Mieterhöhungen aufgrund notwendig werdender energetischer Modernisierungen im Wohnungsbestand.
„Die Bundesregierung spricht zwar von großen Herausforderungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, sie hat bisher aber weder Vorschläge gemacht noch Ideen bzw. Konzepte entwickelt, wie die aktuellen Probleme und die Hauptfragen der nächsten Jahre gelöst und beantwortet werden können“, kritisierte der Mieterbund-Präsident. „Das muss sich schnellstmöglich ändern, Handeln ist angesagt.“
1. Wohnungsneubau ankurbeln
Wir brauchen mehr Wohnungsneubau. Die aktuellen Fertigstellungszahlen sind die niedrigsten seit 1950. Deshalb muss der Bund zumindest die Abschreibungsbedingungen im Wohnungsbau ändern. Wir fordern eine Investitionszulage bzw. die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Die Bundesregierung betont im Koalitionsvertrag zwar die Notwendigkeit zusätzlichen Neubaus in Ballungszentren, sie unternimmt aber trotzdem nichts.
2. Soziale Wohnraumförderung, das heißt Sozialwohnungen, unverzichtbar
Insbesondere für einkommensschwache Haushalte sind Sozialwohnungen unverzichtbar. Vor 30 Jahren hatten wir noch 4 Millionen Sozialwohnungen bei etwa 1,8 Millionen Arbeitslosen. Heute haben wir rund 3,5 Millionen Arbeitslose, aber nur noch 1,5 Millionen Sozialwohnungen. Während die Länder die soziale Wohnraumförderung immer weiter herunterfahren, insbesondere den Bau von Mietwohnungen – zurzeit werden bundesweit weniger als 10.000 Wohnungen neu gefördert – stellt die Bundesregierung jetzt sogar in Frage, ob den Ländern nach dem Jahr 2013 weiterhin zweckgebundene Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt werden sollen.
Das ist das falsche Signal. Soziale Wohnraumförderung ist unverzichtbar, sie muss Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sein und bleiben. Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Es muss dabei bleiben, dass 518 Millionen Euro pro Jahr den Ländern für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung gestellt werden. Die Länder müssen dieses Geld zweckentsprechend einsetzen und mit eigenen Mitteln verdoppeln.
3. Steigende Mieten stoppen
Die Wohnkostenbelastung der Mieterinnen und Mieter in Deutschland liegt bei rund 30 Prozent. Einkommensschwächere Haushalte zahlen in Ballungsgebieten weit mehr als ein Drittel ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Wohnung. Insbesondere die Neuvertragsmieten koppeln sich zunehmend von den Mieten in bestehenden Mietverhältnissen ab. Preisübersichten von Maklerverbänden bzw. Forschungsinstituten, wie empirica oder F+B, zufolge muss bei Abschluss eines Mietvertrages bis zu 25 bzw. sogar 40 Prozent mehr bezahlt werden als in bestehenden Mietverhältnisses. Diese Preisentwicklung muss gestoppt werden durch eine Kappungsgrenze bei Neuvermietungen oder durch eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes. Die Bundesregierung verkennt dieses Problem bisher.
4. Energetische Modernisierungen – ohne Mietrechtsverschlechterungen
Klimaschutz und ständig steigende Energiepreise machen energetische Modernisierungen im Wohnungsbestand zwingend notwendig. Ziel muss es sein, in den nächsten 10 bis 15 Jahren im Wohnungsbestand Neubaustandards zu erreichen. Dazu brauchen wir klare und eindeutige gesetzliche Vorgaben sowie ordnungsrechtliche Vorschriften zur Durchsetzung dieser Ziele. Die Bundesregierung plant weder eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung oder der Heizkostenverordnung, noch entwickelt sie Vorstellungen, wie die Energieeffizienz in den 37 Millionen Bestandswohnungen mittelfristig verbessert werden kann.
Stattdessen hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zu senken. Hierzu soll die Duldungspflicht für Mieter erweitert und ihr Mietminderungsrecht gestrichen werden.
Diese Mietrechtsänderungen sind falsch und überflüssig. Dem Desinteresse und der Modernisierungsmüdigkeit vieler Vermieter kann nicht durch die Beschränkung oder Abschaffung von Mieterrechten begegnet werden. Schon heute müssen Mieter grundsätzlich alle Baumaßnahmen bei Modernisierungen dulden. Wenn überhaupt, dann wird die Miete wegen schwerwiegender Mängel während der Bauphase gemindert, zum Beispiel weil die Heizung ausfällt und die Mieter im Kalten sitzen oder weil die Toilette nicht benutzbar ist usw. Diese grundlegenden Mieterrechte dürfen nicht beschnitten werden. Niemand kann ernsthaft glauben, energetische Investitionen in Millionenhöhe würden davon abhängig gemacht werden, ob eine Mietpartei die Miete um 100 oder 200 Euro kürzen darf.
5. Energetische Modernisierungen müssen bezahlbar bleiben
Energetische Modernisierungen sind kein „Geschenk“ des Vermieters. Mieter zahlen hierfür, teilweise mit drastischen Mieterhöhungen. Nach dem Gesetz darf der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Kostet die Modernisierung pro Wohnung 20.000 Euro, bedeutet das für den Mieter eine monatliche Mieterhöhung von rund 185 Euro. Kostet die Modernisierung 40.000 Euro, müssen die Mieter monatlich knapp 370 Euro mehr zahlen.
Deshalb muss der Spielraum für Modernisierungsmieterhöhungen beschnitten werden. Gleichzeitig muss der Bund über Förderprogramme, wie zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, helfen, die Modernisierungskosten zu begrenzen. Dazu müssen die Förderprogramme verstetigt und aufgestockt werden.
Tatsächlich wird die Bundesregierung für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm dieses Jahr nur noch 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das sind 700 Millionen Euro weniger als noch 2009. Für 2011 droht eine Halbierung der Finanzmittel, wenn nicht sogar die Einstellung der Förderung.
„Den wortreichen Bekenntnissen der Bundesregierung zur Wohnungspolitik, zu Klimaschutz und energetischen Modernisierungen müssen endlich Taten folgen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich den großen und wichtigen Problemen widmet und nicht mietrechtliche Nebenkriegsschauplätze eröffnet und zu Lasten der Mieter Rechte abschafft und Kündigungsfristen ändert“, forderte Mieterbund-Präsident Rips.
Pressemitteilung vom 05.03.2010


